Nachhaltigkeitsbezogene Transparenz
Stand der Information: 20. August 2026
A. Unternehmensbezogene Offenlegung
I. Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (nach Art. 3 OffenlegungsVO)
- Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
- Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und/oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
- Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir, Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
- Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren, deren Anlagepolitik mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeitsfilter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung auf anerkannte Ratingagenturen zurückgreifen.
II. Unsere Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (nach Art. 5 OffenlegungsVO)
- Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit ebenfalls die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.
III. Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nach Art. 4 OffenlegungsVO)
a. Zusammenfassung
Die ZUWAX Asset Management GmbH ist Finanzmarktteilnehmerin im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 (OffenlegungsVO), soweit sie Finanzportfolioverwaltung erbringt, und Finanzberaterin, soweit sie Anlageberatung oder Anlagevermittlung erbringt. Wir berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 Abs. 1 Buchst. a OffenlegungsVO). Soweit uns die Angaben der Produktanbieter vorliegen, berücksichtigen wir solche Auswirkungen auch bei der Anlageberatung und Anlagevermittlung (Art. 4 Abs. 5 OffenlegungsVO).
Nachhaltigkeitsfaktoren umfassen Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Principal Adverse Impacts (PAI) sind die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf diese Faktoren.
Diese unternehmensbezogene Erklärung gilt für die Vermögensverwaltung der ZUWAX Asset Management GmbH. Die produktbezogene Offenlegung (einschließlich der Erklärung, dass die den Anlagestrategien zugrunde liegenden Investitionen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen) folgt unter Abschnitt B. Die EU-Taxonomie ist ein anderes Regelwerk als die PAI-Berücksichtigung nach Art. 4 OffenlegungsVO.
b. Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen
Wir ziehen die verpflichtenden PAI-Indikatoren nach Anhang I Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 heran, soweit für die gehaltenen Instrumente Daten vorliegen. Dazu zählen insbesondere Treibhausgasemissionen und CO₂-Intensität, Tätigkeiten im Bereich fossiler Brennstoffe, Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und der OECD-Leitsätze, fehlende Verfahren zur Überwachung der Einhaltung dieser Standards, das Geschlechterverhältnis in Leitungsorganen sowie das Engagement in umstrittenen Waffen.
Die quantitative Messung erfolgt jährlich auf Basis von Morningstar-Rohdaten. Eine Schätzung fehlender Werte findet nicht statt; bei Lücken weisen wir eine entsprechend niedrige Abdeckungsquote aus. Eine tabellarische Quantifizierung nach dem verbindlichen Muster in Anhang I veröffentlichen wir, sobald die jährliche Datenlieferung eine hinreichende Abdeckung erreicht. Bis dahin erfolgt die Berücksichtigung der PAI qualitativ über die nachstehenden Strategien.
c. Strategien zur Feststellung und Gewichtung
Zur Feststellung der PAI nutzen wir Ausschlusskriterien, Best-in-Class-Auswahl nach ESG-Ratings anerkannter Datenanbieter (MSCI, LSEG, ISS ESG, Sustainalytics) und die jährliche Morningstar-PAI-Lieferung. Instrumente, die gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen oder ein erhöhtes Kontroversenrisiko aufweisen, sollen nicht oder nur ausnahmsweise gehalten werden. In der Anlagestrategie Global Future / Global Future+ fließen diese Kriterien in die Fondsauswahl ein. Bei vermittelten Investmentvermögen (einschließlich NXT-ELTIFs) stützen wir uns auf die PAI- und Nachhaltigkeitsangaben der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Portfolioverwalter.
Die Gewichtung richtet sich nach Datenverfügbarkeit, Schwere der Auswirkung und der gewählten Anlagestrategie. Art.-8-Strategien (Global Future, Global Future+) werden strenger gefiltert als Strategien, die keine ökologischen oder sozialen Merkmale bewerben (Global, Select, Income). Ein vollständiger Ausschluss sämtlicher nachteiliger Auswirkungen ist nicht möglich.
d. Mitwirkungspolitik
Mitwirkung (Engagement) und die Ausübung von Stimmrechten sind nicht Teil der Anlagestrategie der ZUWAX Asset Management GmbH. Als Vermögensverwalterin sind wir nicht zur Ausübung von Stimmrechten oder zu einer diesbezüglichen Abgabe von Weisungen bevollmächtigt. Eine Reduktion von PAI über Stimmrechtsausübung auf Ebene der Zielunternehmen findet daher nicht statt. Soweit Zielfonds über eigene Mitwirkungspolitiken verfügen, ergeben sich etwaige Wirkungen aus deren Offenlegungen.
e. Bezugnahme auf international anerkannte Standards
Wir orientieren uns an den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt, Korruptionsbekämpfung) und, soweit einschlägig, an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Ein Paris-Aligned-Benchmark als verbindlicher Referenzwert ist nicht festgelegt.
f. Historischer Vergleich
Dies ist die erste vollständige Erklärung nach Art. 4 OffenlegungsVO in dieser Website-Fassung (Stand 20. August 2026). Ein historischer Vergleich der PAI-Indikatoren wird aufgenommen, sobald mindestens zwei jährliche Datenstände vorliegen.
B. Produktbezogene Offenlegung
Als Vermögensverwalter bietet die ZUWAX Asset Management GmbH verschiedene Anlagestrategien an. Die den Anlagestrategien zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Die Anlagestrategien ZUWAX Global Future und ZUWAX Global Future+ sind als ein Finanzprodukt im Sinne Art. 8 OffenlegungsVO klassifiziert. Die nachfolgende nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung unter Abschnitt IV. bezieht sich daher ausschließlich auf unsere Vermögensverwaltungsstrategien ZUWAX Global Future und ZUWAX Global Future+ und nicht auf die Vermögensverwaltungsstrategien ZUWAX Global, ZUWAX Global+, ZUWAX Select, ZUWAX Select+ und ZUWAX Income.
IV. Erklärung der ökologischen und sozialen Merkmale (nach Art. 10 OffenlegungsVO)
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen zu ZUWAX Global Future.
a. Zusammenfassung
Als Finanzprodukt im Sinne des Art. 8 OffenlegungsVO fördert die Anlagestrategie ZUWAX Global Future ökologische und soziale Faktoren, indem bei der Auswahl der investierten Finanzinstrumente deren Methoden zur Implementierung von Nachhaltigkeitsmerkmalen berücksichtigt werden. Nachhaltigkeitsziele (im Sinne des Art. 9 OffenlegungsVO) werden mit der Anlagestrategie nicht angestrebt.
b. Kein nachhaltiges Investitionsziel
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
c. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Die Anlagestrategie wird über Fonds abgebildet, die von unserem Investment-Team auf Basis der Daten mehrerer unabhängiger Anbieter (u. a. MSCI, LSEG, ISS ESG) bewertet und selektiert werden. Die Erfüllung der ökologischen oder sozialen Merkmale der Anlagestrategie wird nicht allein durch die Klassifizierung der investierten Fonds gem. OffenlegungsVO sichergestellt, sondern durch eine Bewertung aller im Fonds enthaltenen Positionen.
Ausgangspunkt einer Anlageentscheidung in Fonds ist die strategische Asset Allokation („SAA“), die das Rendite-Risiko-Verhältnis für das individuelle Anleger:innenprofil in jedem Portfolio optimiert. Die SAA wird aus Indizes konstruiert (wie beispielsweise dem MSCI USA Net Total Return Index für US-Aktien), die einen Großteil der Marktkapitalisierung ihres Anlageuniversums abdecken. Im Rahmen der Produktselektion werden anschließend Fonds ausgewählt, durch deren Positionen im Vergleich zum jeweiligen SAA-Index ein deutlich verbessertes Nachhaltigkeitsprofil erzielt wird, während zugleich der Tracking Error zu diesem minimiert wird.
Auf Ebene der Fonds wird dieses Kriterium durch eine Kombination aus Exklusionskriterien und Best-in-Class-Titelselektion nach ESG-Kriterien erreicht. Zur Erfüllung ökologischer und sozialer Merkmale der Anlagestrategie wurden Kriterien definiert, die auf den nach ESG-Kriterien bewertbaren Teil des Portfolios angewendet werden. Dieser umfasst rund 90 Prozent der Strategie und damit übergreifend die Anlageklassen Aktien und Anleihen. Als nicht nach ESG-Kriterien bewertbarer Teil des Portfolios werden Bestände in Barmitteln und Gold klassifiziert, die zusammen nicht mehr als 10 Prozent der Strategie ausmachen. Gold kann aus ESG-Perspektive nicht sinnvoll bewertet werden, erfüllt aber eine wichtige Funktion im Portfolio, da eine Beimischung zu einer deutlichen Verbesserung des Rendite-Risiko-Profils führt. Daher wird das Edelmetall bei der Vermögensallokation in geringem Umfang berücksichtigt.
d. Anlagestrategie
ZUWAX Global Future ist ein passiver und regelbasierter Anlagestil, der die Anlageklassen Aktien und Anleihen sowie in geringem Umfang Gold und den Geldmarkt berücksichtigt. Die Zusammensetzung des Portfolios basiert auf effizienten Kombinationen der verschiedenen Wertpapiere, durch die das individuelle Rendite-Risiko-Verhältnis optimiert wird. Der Anlagestil wird in zehn unterschiedlichen Risikoklassen angeboten, wodurch der persönlichen Risikotragfähigkeit und Ertragserwartung des Anlegers möglichst genau entsprochen wird. Nach initialer Investition des Anlagevolumens gemäß der strategischen Asset Allokation (SAA) in einer der zehn Risikoklassen, erfolgt die laufende Überwachung und Steuerung des Vermögens durch einen Rebalancierungs-Algorithmus, der die Zusammensetzung des Portfolios täglich überprüft und das Portfolio auf die Zielallokation zurücksetzt, falls definierte Schwellenwerte über- oder unterschritten werden. Die Anlagestrategie wird über Fonds umgesetzt, die von unserem Portfoliomanagement auf Basis der Daten mehrerer unabhängiger Anbieter (u. a. LSEG Data & Analytics, ISS ESG, MSCI) bewertet und selektiert werden.
Unsere Politik zur Bewertung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, besteht darin, dass eine Kombination aus Exklusionskriterien und Best-in-Class-Ansatz implementiert wird, die auf den Bewertungen namhafter Anbieter für ESG-Daten basiert. Durch Exklusionskriterien wird ein Ausschluss von Unternehmen angestrebt, die gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen verstoßen. Die zehn Prinzipien des Global Compact umfassen Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeitsrechten, Korruption und Umweltverstößen. So sollen Unternehmen den Schutz der internationalen Menschenrechte achten und sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Der Best-in-Class-Ansatz sorgt im nächsten Schritt dafür, dass in den investierten Investmentfonds solche Unternehmen enthalten sind, die sich durch ein überdurchschnittliches Governance-Rating auszeichnen.
e. Aufteilung der Investitionen
Der Anteil an nachhaltigen Investitionen liegt bei 0 Prozent.
Der Anteil an nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen liegt bei rund 95 Prozent. Mit nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen sind solche gemeint, die ökologische und soziale Merkmale bewerben oder nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Das Portfoliomanagement stützt sich für die Förderung ökologisch und sozial nachhaltiger Merkmale nicht ausschließlich auf die Klassifizierung durch die Fondsanbieter gem. OffenlegungsVO.
Es kann aber davon ausgegangen werden, dass mindestens 80 Prozent des Anlagevolumens in Fonds investiert sind, die durch die Anbieter nach Art. 8 oder Art. 9 der OffenlegungsVO klassifiziert sind. Insgesamt werden rund 95 Prozent des Anlagevolumens unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsmerkmalen investiert. Eine Ausnahme stellen Barmittel dar, die zu operativen Zwecken gehalten werden, sowie ein geringer Anteil an Edelmetallen, die der Optimierung des Rendite-Risiko-Profils dienen. Beide Positionen – Liquidität und Gold – machen zusammen nicht mehr als 5 Prozent des Anlagevolumens dieser Anlagestrategie aus.
Eine Übersicht über die Zusammensetzung aller Anlagestrategien finden Sie in unserer Onboardingstrecke. Die quartalsweisen IVA-Zertifikate (Prüfberichte des Instituts für Vermögensaufbau zum Rendite-Risiko-Profil und zum Nachhaltigkeitsprofil der Global-Future-Portfolios, Bäume-Rating 1–5) stellen wir auf Anfrage unter [email protected] bereit. Die Methodik beschreibt das IVA unter https://institut-va.de/nachhaltigkeits-bewertung/. ZUWAX-spezifische Berichte sind derzeit nicht als eigenständige Dateien auf dieser Website hinterlegt.
f. Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Der Anteil nachhaltigkeitsbezogener Investitionen im Anlagestil ZUWAX Global Future wird quartalsweise vom IVA überprüft, bewertet und zertifiziert. Das IVA ermittelt anhand eines Konsensratings mehrerer unabhängiger ESG-Rating-Anbieter (ISS ESG, Sustainalytics, LSEG Data & Analytics) die vom Portfoliomanagement der ZUWAX Asset Management GmbH eingesetzten Fonds auf Basis ihrer jeweiligen tatsächlichen Investitionen (Portfoliopositionen). Das IVA misst die Nachhaltigkeit auf einer Skala von 1 bis 5 Bäumen für jeden investierten Fonds und berechnet anschließend auf Ebene der Strategie, wie viel Prozent des Portfolios in Fonds mit 1,2,3,4 oder 5 Bäumen investiert sind. Diese Aufteilung sowie Angaben zu den Ratinganbietern finden Sie in den IVA-Zertifikaten, die wir auf Anfrage unter [email protected] bereitstellen.
g. Methoden für ökologische oder soziale Merkmale
Im Vergleich zu den nicht nachhaltigen breiten Marktindizes für globale Aktien und globale Anleihen (Benchmarks) weisen die in der Anlagestrategie enthaltenen Fonds ein qualifizierbares Nachhaltigkeitsprofil auf. Zur Messung des Nachhaltigkeitsprofils wird auf Ratings des Datenanbieters MSCI zurückgegriffen.
Zusätzlich ist als unabhängige Instanz das Institut für Vermögensaufbau (IVA, https://www.institut-va.de) mit der Messung der Nachhaltigkeit der Strategie beauftragt. Dabei handelt es sich um eine bankenunabhängige deutsche Gesellschaft zur Förderung des Vermögensaufbaus von Privatanlegern durch die Erbringung unabhängiger finanzwissenschaftlicher Dienstleistungen. Die Bewertung des Portfolios durch das IVA erfolgt quartalsweise. Die Zertifizierungsberichte (Konservativ: Risikoklassen 10, 20 und 30; Ausgewogen: 40, 50 und 60; Gewinnorientiert: 70, 80 und 90; Aktienbasiert: Global Future 100) stellen wir auf Anfrage unter [email protected] bereit.
Konservativ: für Global Future Portfolios der Risikoklassen 10, 20 und 30.
Ausgewogen: für Global Future Portfolios der Risikoklassen 40, 50 und 60.
Gewinnorientiert: für Global Future Portfolios der Risikoklassen 70, 80 und 90.
Aktienbasiert: für das reine Aktienportfolio Global Future 100.
Eine Übersicht der ESG-Bewertung aller ZUWAX-Global-Future-Strategien ist auf Anfrage unter [email protected] erhältlich.
h. Datenquellen und Datenverarbeitung
Die von der ZUWAX Asset Management GmbH verwendeten Daten zur Messung und Bewertung der Nachhaltigkeit werden von MSCI und Morningstar sowie dem proprietären Sustainability Rating unserer Partnerin, der LGT Bank (Switzerland) Ltd., bezogen. Die vom IVA verwendeten Daten werden von den Anbietern ISS ESG, LSEG Data & Analytics und Sustainalytics bezogen.
Die von der ZUWAX Asset Management GmbH verwendeten Daten werden plausibilisiert, mit den bisher erhobenen Daten verglichen und regelmäßig auf Aktualität verifiziert. Rohdaten von Morningstar werden jährlich erhoben, plausibilisiert und für die „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nach Art. 4 OffenlegungsVO)” verwendet. Eine Schätzung von Daten findet nicht statt; bei fehlenden Daten wird eine entsprechend niedrige Abdeckungsquote angegeben.
i. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Die von uns und unseren Partnern durchgeführten ESG-Bewertungen basieren nicht auf selbst erhobenen und interpretierten Daten, sondern ausschließlich auf den Ratings etablierter ESG-Datenanbieter. Für die Richtigkeit und Aktualität der Daten kann keine Garantie abgegeben werden.
Unternehmen, deren Aktien und Anleihen in Fonds enthalten sind, in die durch die ZUWAX Asset Management GmbH investiert wird, verfügen jeweils über ein ESG-Rating. Der ZUWAX Asset Management GmbH sind keine Fälle bekannt, bei denen Aktien und Anleihen einzelner Unternehmen trotz eines nicht vorhandenen ESG-Ratings dauerhaft in einem der investierten Fonds gehalten wurden, weshalb wir die Erfüllung der mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale als nicht gefährdet einstufen.
Die externen Zertifizierungsberichte des IVA werden zudem nur für Fonds erstellt, für die ein Konsensrating auf Basis der Daten aller hierzu verwendeten Anbieter vorliegt.
j. Sorgfaltspflicht
Für die Anlagestrategie ZUWAX Global Future kommen nur Fonds in Betracht, deren Investitionen im Einklang mit den beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale stehen. Die Exklusionskriterien auf Portfolioebene setzen einen Mindeststandard, den Unternehmen erfüllen müssen, um für das Portfolio investierbar zu sein. Durch regelmäßige interne Kontrollen wird sichergestellt, dass die Ausschlusskriterien eingehalten werden.
Eine tägliche, algorithmusbasierte Überwachung und bei Bedarf regelbasierte Umschichtung (Rebalancing) stellt zudem sicher, dass der Anteil einzelner Anlageklassen in jedem Kundenportfolio langfristig den vereinbarten Anlagerichtlinien entspricht. Das algorithmusbasierte Rebalancing dient als laufende interne Kontrolle und stellt sicher, dass die unter „Anteil der Investition” beschriebenen Anteile an nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen eingehalten werden.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Sinne der Förderung ökologisch und sozial nachhaltiger Merkmale im Rahmen der Anlagestrategie ZUWAX Global Future wurde das IVA als unabhängige Instanz mit der quartalsweisen Messung des ESG-Scores beauftragt. Diese externe Kontrolle validiert regelmäßig das ESG-Profil der gesamten Anlagestrategie auf Basis der Daten mehrerer unabhängiger Ratinganbieter.
k. Mitwirkungspolitik
Etwaige Mitwirkung ist nicht Teil der Anlagestrategie. Die ZUWAX Asset Management GmbH ist als Vermögensverwalter nicht zur Ausübung von Stimmrechten oder zu einer diesbezüglichen Abgabe von Weisungen bevollmächtigt. Die unternehmensbezogene Mitwirkungspolitik ist unter Abschnitt III. Buchstabe d. beschrieben.
l. Referenzbenchmark
ZUWAX hat für die Anlagestrategie keinen separaten Referenzwert definiert, anhand dessen die mit dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale gemessen werden.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen zu ZUWAX Global Future+.
a. Zusammenfassung
Als Finanzprodukt im Sinne des Art. 8 OffenlegungsVO fördert die Anlagestrategie ZUWAX Global Future+ ökologische und soziale Faktoren, indem bei der Auswahl der investierten Finanzinstrumente deren Methoden zur Implementierung von Nachhaltigkeitsmerkmalen berücksichtigt werden. Nachhaltigkeitsziele (im Sinne des Art. 9 OffenlegungsVO) werden mit der Anlagestrategie nicht angestrebt.
b. Kein nachhaltiges Investitionsziel
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
c. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Global Future+ stellt eine Weiterentwicklung der Anlagestrategie Global Future dar, bei der das Basisportfolio aus Aktien- und Anleihenfonds sowie anderen, täglich handelbaren Wertpapieren um eine Allokation in ELTIFs ergänzt wird. Aufgrund unterschiedlichen Datenabdeckung für Investitionen in börslich und nicht börslich handelbaren Anlagen, werden ökologische und/oder soziale Merkmale in den beiden Bestandteilen der Anlagestrategie in unterschiedlichem Umfang beworben.
Bewerbung der Merkmale bei börslich handelbaren Anlagen (Aktien, Anleihen, Gold und Liquidität)
Der liquide Teil der Anlagestrategie wird über Fonds abgebildet, die von unserem Investment-Team auf Basis der Daten mehrerer unabhängiger Anbieter (u. a. MSCI, LSEG, ISS ESG) bewertet und selektiert werden. Die Erfüllung der ökologischen oder sozialen Merkmale der Anlagestrategie wird nicht allein durch die Klassifizierung der investierten Fonds gem. OffenlegungsVO sichergestellt, sondern durch eine Bewertung aller im Fonds enthaltenen Positionen.
Ausgangspunkt einer Anlageentscheidung in Fonds ist SAA, die das Rendite-Risiko-Verhältnis für das individuelle Anleger:innenprofil in jedem Portfolio optimiert. Die SAA wird aus Indizes konstruiert (wie beispielsweise dem MSCI USA Net Total Return Index für US-Aktien), die einen Großteil der Marktkapitalisierung ihres Anlageuniversums abdecken. Im Rahmen der Produktselektion werden anschließend Fonds ausgewählt, durch deren Positionen im Vergleich zum jeweiligen SAA-Index ein deutlich verbessertes Nachhaltigkeitsprofil erzielt wird, während zugleich der Tracking Error zu diesem minimiert wird.
Auf Ebene der Fonds wird dieses Kriterium durch eine Kombination aus Exklusionskriterien und Best-in-Class-Titelselektion nach ESG-Kriterien erreicht. Zur Erfüllung ökologischer und sozialer Merkmale der Anlagestrategie wurden Kriterien definiert, die auf den nach ESG-Kriterien bewertbaren Teil des Portfolios angewendet werden. Dieser umfasst rund 90 Prozent der Strategie und damit übergreifend die Anlageklassen Aktien und Anleihen. Als nicht nach ESG-Kriterien bewertbarer Teil des Portfolios werden Bestände in Barmitteln und Gold klassifiziert, die zusammen nicht mehr als 10 Prozent der Strategie ausmachen. Gold kann aus ESG-Perspektive nicht sinnvoll bewertet werden, erfüllt aber eine wichtige Funktion im Portfolio, da eine Beimischung zu einer deutlichen Verbesserung des Rendite-Risiko-Profils führt. Daher wird das Edelmetall bei der Vermögensallokation in geringem Umfang berücksichtigt.
Bewerbung der Merkmale bei nicht börslich handelbaren Anlagen (ELTIFs)
Der semi-liquide Teil der Anlagestrategie wird über ELTIFs umgesetzt. ELTIFs sind langfristig orientierte Investmentvermögen, die es Anleger:innen ermöglichen, in Unternehmen zu investieren, die langfristig Kapital benötigen.
ZUWAX investiert ausschließlich in Fonds, die selbst Art. 8 der OffenlegungsVO unterliegen. Bei der Auswahl der ELTIFs achtet das Investment-Team außerdem darauf, dass ESG-Kriterien in den Anlageprozess integriert werden. Dies kann durch eine Richtlinie für Exklusionskriterien und/oder durch eine Bewertung der Verwalter einzelner Investments entlang von ESG-Metriken wie Scorecards umgesetzt werden. Die Bewerbung sollte sich dabei auf verschiedene ökologische und soziale Merkmale beziehen, u. a. aus den Kategorien Umwelt, Soziales, Arbeitnehmer, Lieferketten und Governance.
d. Anlagestrategie
Global Future+ verfolgt eine regelbasierte Anlagestrategie. Investiert wird in die Anlageklassen Aktien, Anleihen und Private Markets sowie gegebenenfalls in geringem Umfang in Gold und den Geldmarkt. Die Zusammensetzung jedes Portfolios basiert auf effizienten Kombinationen der eingesetzten Wertpapiere, durch die das Rendite-Risiko-Verhältnis für das individuelle Anleger:innenprofil optimiert wird. Die Anlagestrategie wird in neun unterschiedlichen Risikoklassen angeboten, wodurch der persönlichen Risikotragfähigkeit und Ertragserwartung jeder Anleger:in möglichst genau entsprochen wird. Nach initialer Investition des Anlagevolumens gemäß der SAA in einer der neun Risikoklassen, erfolgt die laufende Überwachung und Steuerung des Vermögens durch Steuerungsmodell, das die Zusammensetzung jedes Portfolios regelmäßig überprüft und dieses auf die Zielallokation zurückführt, falls definierte Schwellenwerte über- oder unterschritten werden.
Unsere Politik zur Bewertung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, besteht darin, dass eine Kombination aus Exklusionskriterien und Best-in-Class-Ansatz implementiert wird, die auf den Bewertungen namhafter Anbieter für ESG-Daten basiert. Durch Exklusionskriterien wird ein Ausschluss von Unternehmen angestrebt, die gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen verstoßen. Die zehn Prinzipien des Global Compact umfassen Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeitsrechten, Korruption und Umweltverstößen. Demnach sollen Unternehmen den Schutz der internationalen Menschenrechte achten und sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Der Best-in-Class-Ansatz sorgt im nächsten Schritt dafür, dass in den investierten Investmentfonds solche Unternehmen enthalten sind, die sich durch ein überdurchschnittliches Governance-Rating auszeichnen.
e. Aufteilung der Investitionen
Der Anteil an nachhaltigen Investitionen liegt bei 0 Prozent.
Der geplante Mindestanteil von Anlagen, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale eingesetzt werden, liegt bei 75 Prozent des Anlagevermögens.
Der liquide Teil der Anlagestrategie erfüllt die beworbenen Merkmale zu mindestens 90 Prozent. Eine Ausnahme stellen Barmittel dar, die zu operativen Zwecken gehalten werden, sowie ein geringer Anteil an Gold, das der Optimierung des Rendite-Risiko-Profils dient. Beide Positionen – Liquidität und Gold – machen zusammen nicht mehr als 10 Prozent des Anlagevolumens des liquiden Teils der Anlagestrategie aus. Mögliche Verschiebungen durch Marktbewegungen wurden hierbei bereits berücksichtigt.
Der semi-liquide Teil der Anlagestrategie erfüllt die beworbenen Merkmale zu mindestens 60 Prozent. Durch Marktbewegungen kann der Anteil an semi-liquiden Anlagen im gesamten Anlagevermögen innerhalb der Portfolios mit der höchsten Risikoklasse auf bis zu 40 Prozent ansteigen. In einem solchen Fall wären nach wie vor mehr als 75 Prozent des Anlagevermögens auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet.
Der übrige Teil des Portfolios umfasst im Wesentlichen Barmittel und Barmittel-Äquivalente, Gold und – im Fall des semi-liquiden Teils des Anlagevermögens – Investitionen, die nicht zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden. Dieser Anteil kann höchstens 25 Prozent des Anlagevermögens ausmachen.
f. Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Der Anteil nachhaltigkeitsbezogener Investitionen der Anlagestrategie ZUWAX Global Future+ wird regelmäßig überprüft und bewertet. Über Ausschlusskriterien und ESG-Ratings der investierten Instrumente sowie eine tägliche Überprüfung der Portfoliogewichte kann die Einhaltung der angegebenen Anteile gewahrt werden.
g. Methoden für ökologische oder soziale Merkmale
Im Vergleich zu den nicht nachhaltigen breiten Marktindizes für globale Aktien und globale Anleihen (Benchmarks) weisen die in der Anlagestrategie enthaltenen Fonds ein qualifizierbares Nachhaltigkeitsprofil auf. Zur Messung des Nachhaltigkeitsprofils wird u. a. auf Ratings des Datenanbieters MSCI zurückgegriffen.
h. Datenquellen und Datenverarbeitung
Die von der ZUWAX Asset Management GmbH verwendeten Daten zur Messung und Bewertung der Nachhaltigkeit werden von MSCI und Morningstar sowie dem proprietären Sustainability Rating unserer Partnerin, der LGT Bank (Switzerland) Ltd., bezogen.
Die von der ZUWAX Asset Management GmbH verwendeten Daten werden plausibilisiert, mit den bisher erhobenen Daten verglichen und regelmäßig auf Aktualität verifiziert. Rohdaten von Morningstar werden jährlich erhoben, plausibilisiert und für die „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nach Art. 4 OffenlegungsVO)” verwendet. Eine Schätzung von Daten findet nicht statt; bei fehlenden Daten wird eine entsprechend niedrige Abdeckungsquote angegeben.
i. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Die von uns und unseren Partnern durchgeführten ESG-Bewertungen basieren nicht auf selbst erhobenen und interpretierten Daten, sondern ausschließlich auf den Ratings etablierter ESG-Datenanbieter. Für die Richtigkeit und Aktualität der Daten kann keine Garantie abgegeben werden.
Unternehmen, deren Aktien und Anleihen durch die ZUWAX Asset Management GmbH indirekt über Fonds investiert werden, verfügen jeweils über ein ESG-Rating. Der ZUWAX Asset Management GmbH sind keine Fälle bekannt, bei denen Aktien und Anleihen einzelner Unternehmen trotz eines nicht vorhandenen ESG-Ratings dauerhaft in einem der investierten Fonds gehalten wurden, weshalb wir die Erfüllung der mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale als nicht gefährdet einstufen.
j. Sorgfaltspflicht
Für die Anlagestrategie ZUWAX Global Future+ kommen Fonds in Betracht, deren Investitionen im Einklang mit den beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale stehen. Die Exklusionskriterien auf Portfolioebene setzen einen Mindeststandard, den Unternehmen erfüllen müssen, um für das Portfolio investierbar zu sein. Durch regelmäßige interne Kontrollen wird sichergestellt, dass die Ausschlusskriterien eingehalten werden.
Eine tägliche, algorithmusbasierte Überwachung und bei Bedarf regelbasierte Umschichtung (Rebalancing) stellt zudem sicher, dass der Anteil einzelner Anlageklassen in jedem Kundenportfolio langfristig den vereinbarten Anlagerichtlinien entspricht. Das algorithmusbasierte Rebalancing dient als laufende interne Kontrolle und stellt sicher, dass die unter „Aufteilung der Investition” beschriebenen Anteile an nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen eingehalten werden.
k. Mitwirkungspolitik
Mitwirkung ist nicht Teil der Anlagestrategie. Die ZUWAX Asset Management GmbH ist als Vermögensverwalter nicht zur Ausübung von Stimmrechten oder zu einer diesbezüglichen Abgabe von Weisungen bevollmächtigt. Die unternehmensbezogene Mitwirkungspolitik ist unter Abschnitt III. Buchstabe d. beschrieben.
l. Referenzbenchmark
ZUWAX hat für die Anlagestrategie keinen separaten Referenzwert definiert, anhand dessen die mit dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale gemessen werden.